+352 72 76 05-0

Sekretariat/Büro
info@kolbet.lu

117 Rte de Luxembourg - 6562 Echternach​

Showroom

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Sa. - Termine nur nach Vereinbarung

+352 72 76 05-0

Sekretariat/ Büro

117 Rte de Luxembourg - 6562 Echternach​

Showroom

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag: Geschlossen (Termine nur nach Vereinbarung )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Allgemeines
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über den Verkauf von Material und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen Kolbet Fenster SARL („Unternehmen“), und dem Kunden („Kunde“) geschlossen werden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche und unterzeichnete Genehmigung des Unternehmens vor. Diese Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Jede Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss Gegenstand einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien sein.
    • Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Materialien und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien den vorliegenden AGB.
    • Für die Einholung aller erforderlichen Bauanträge und Genehmigungen vor Baubeginn ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde trägt das Risiko einer erforderlichen, nicht erteilten Genehmigung und ist bei Nichtdurchführung des Auftrags aufgrund fehlender Genehmigung zur Zahlung des vollen vereinbarten Auftragspreises verpflichtet.

 

  1. Vertragsschluss
    • Die vom Unternehmen an den Kunden ausgestellten Angebote sind 6 Wochen gültig.
    • Durch die Annahme des Angebots erteilt der Kunde einen endgültigen Auftrag.
    • Nach Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden erfolgt in aller Regel ein technisches Aufmaß, wenn nicht bereits vor der Auftragsvergabe geschehen. Sollte sich beim technischen Aufmaß herausstellen, dass die baulichen Voraussetzungen, z.B. Statik, nicht gegeben sind oder die technischen Möglichkeiten der Produktion durch die Lieferanten des Unternehmens nicht gegeben sind, behält sich das Unternehmen vor, die Preise entsprechend anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    • Der vereinbarte Auftragspreis gilt nur für die angebotenen Positionen. Technische bzw. konstruktive Änderungen oder Mengenänderungen, die beim nachfolgenden technischen Aufmaß oder bei der weiteren Auftragsausführung entstehen können oder kundenseitig gewünscht werden, bedürfen einer Preisanpassung.
    • Die Festlegung der Preisangebote beruht auf folgenden Annahmen: Die Arbeiten müssen zu dem bestellten Zeitpunkt und ohne Unterbrechung ausgeführt werden. Falls der Beginn der Arbeiten vom Kunden verschoben wird, werden die Preise automatisch an die neuen Marktpreise angepasst. Im Falle einer starken Änderung des Zeitplans kann das Unternehmen gegebenenfalls auch ein neues Angebot erstellen oder den Vertrag vollständig auflösen.
    • Der Kunde gewährleistet Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften.
    • Vom Unternehmen erstellte Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Dokumente bleiben Eigentum des Unternehmens und unterliegen dem Urheberrecht. Bilder dienen zur Darstellung. Abweichungen zum Artikel sind möglich.
    • Für Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht gemäß Artikel L.222-9 des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzes.

 

  1. Zahlung
    • Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne weitere Abzüge zahlbar.
    • Bei Ratenzahlungen führt jeder Zahlungsverzug zur sofortigen Fälligkeit des Gesamtbetrags.
    • Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Danach gelten sie als angenommen.
    • Nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen werden ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
    • Für jede Mahnung wird eine Pauschale von 50 € berechnet; sollte ein gerichtliches Inkasso notwendig sein, werden dem Kunden mindestens 750 € Anwaltskosten berechnet.
    • Das Unternehmen kann jederzeit Sicherheiten verlangen. Bei Nichtleistung kann der Vertrag aufgelöst werden.

 

  1. Anzahlungen
    • Das Unternehmen ist berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags nach Vertragsabschluss zu verlangen. Das Unternehmen kann auch weitere Anzahlungen verlangen.
    • Anzahlungen gelten nicht als Rücktrittsrecht.
    • Bei Vertragsstörung durch den Kunden verbleibt die Anzahlung beim Unternehmen.
    • Bei Nichtzahlung von Abschlägen kann das Unternehmen die Arbeiten einstellen.

 

  1. Lieferung und Liefertermine
    • Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und stellen keine Fixtermine dar. Verspätungen berechtigen nicht zur Stornierung oder Schadensersatzforderung.
    • Erfüllt der Kunde seine Pflichten nicht, verlängern sich Fristen automatisch.
    • Beim Selbsttransport trägt der Kunde das Risiko für Schäden, Diebstahl und Verlust.

 

  1. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge
    • Zusätzliche oder abweichende Arbeiten werden nach Zeitaufwand und Materialverbrauch berechnet.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Alle Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.

 

  1. Konformität der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen und Garantien
    • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.
    • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist, durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware nicht mehr verfügbar ist.
    • Bei der Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, diese zu überprüfen und jede Nichtkonformität oder jeden offensichtlichen oder leicht erkennbaren Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum, gilt die Lieferung als akzeptiert.
    • Die Garantie erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Reparaturen oder Veränderungen vornimmt oder durch nicht autorisierte Dritte vornehmen lässt.
    • Die Gewährleistung entfällt, wenn Wartungsarbeiten nicht ausgeführt, Nutzungsbedingungen nicht eingehalten oder Schäden durch Dritte, Frost, Brand oder höhere Gewalt verursacht werden.

 

  1. Subunternehmer
    • Das Unternehmen darf zur Ausführung der Arbeiten Subunternehmer seiner Wahl einsetzen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

 

  1. Sonderbedingungen für Bau- und Montagearbeiten
    • Bei Beginn der Montage müssen alle notwendigen Vorarbeiten seitens des Auftraggebers ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen sein, so dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Das Unternehmen ist nicht haftbar im Falle eines Verzugs der Vorarbeiten.
    • Der Kunde hat kostenlos Beleuchtung, Strom und Wasser zu stellen.
    • Der Kunde hat dem Unternehmen einen Lagerbereich zur Verfügung zu stellen.
    • Der Kunde hat dem Unternehmen einen Parkplatz für Liefer- und Montagefahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, unseren Monteuren verdeckt liegende Strom-, Gas- oder sonstige Versorgungsleitungen anzuzeigen, damit die Beschädigung dieser Versorgungsleitungen durch die Monteure ausgeschlossen wird.
    • Es gelten folgende Richtlinien, jeweils in aktuellster Fassung, als vereinbart:

Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen (Bundesverband Flachglas e.V., Troisdorf)

Richtlinien zur visuellen Beurteilung beschichteter Aluminium-Oberflächen (VFF e.V.)

Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern (ITRS-Industrieverband)

Richtlinien zur Beurteilung der Produkteigenschaften von Rollläden (ITRS-Industrieverband)

Richtlinien zur Beurteilung der Produkteigenschaften von Raffstoren (ITRS-Industrieverband) 

  • Bei einem geplanten Austausch von mehr als 1/3 der Fensterfläche ist ein Lüftungskonzept gemäß der DIN 1946-6 zu erstellen. Dieses Lüftungskonzept sollte bei einer Sanierung mit relevanten Änderungen nach DIN 1946-6 erstellt werden und legt die benötigten technischen Maßnahmen zum Schutz vor Feuchte fest. Das Lüftungskonzept ist ein Nachweis, welcher eine ausreichende Belüftung von Wohnungen oder Häusern sicherstellt und ist separat, z.B. von einem Energieberater, zu erstellen. Die Erstellung des Lüftungskonzeptes liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

  1. Wichtige Hinweise zu unseren Produkten
    • Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz. Auch bei Kunststoff und bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte Farbschwankungen auftreten. Wichtig: Bauteile aus Holz dürfen nicht einer Raumluftfeuchtigkeit von über 55% ausgesetzt werden. Kondenswasser am Glasrand ist ein Zeichen zu hoher Raumluftfeuchtigkeit. Nichtbeachtung führt zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen, Glashalteleisten und Oberfläche! Wir weisen darauf hin, dass die nach dem Fenstereinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen darf. Andernfalls kommt es zu Funktionsstörungen oder Beschädigungen. Bei Überschreitung dieses Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden, z.B. Glasbruch, zu Lasten des Bestellers. Beachten Sie diese wichtigen Informationen. Die Nichtbeachtung dieser Informationen kann zu Schäden führen, für die das Unternehmen nicht haftet.

 

  1. Haftung
    • Das Unternehmen haftet nicht für höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs, z. B. Lieferantenausfälle, Naturkatastrophen, Überschwemmungen oder Pandemien.
    • Das Unternehmen haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder Ertragseinbußen.
    • Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue oder unvollständige Angaben des Kunden oder seiner Vertreter zurückzuführen sind. Der Kunde hält das Unternehmen für Schäden durch Dritte auf der Baustelle schadlos.
    • Trotz größter Sorgfalt beim Ausbau vorhandener Bauelemente lassen sich Beschädigungen am Bestand nicht immer vollständig vermeiden. Für unvermeidbare Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen oder an nicht sichtbaren, verdeckten Leitungen, z. B. Strom-, Wasser-, Heizungs- oder EDV-Leitungen, deren Lage uns nicht bekannt und nicht erkennbar ist, übernehmen wir keine Haftung.
    • Dem Kunden ist es untersagt, Material oder Einrichtungen des Unternehmens auf der Baustelle zu benutzen oder zu besteigen. Schäden oder Unfälle infolge verbotener Nutzung gehen allein zu Lasten des Kunden.

 

  1. Auflösende Klauseln
    • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gleich welche seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Vertrag wird von Rechts wegen 15 Tage nach dem Datum des Versands einer vorherigen Inverzugsetzung durch das Unternehmen aufgelöst.
    • Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, wenn eine der fälligen Zahlungen nicht geleistet wird.
    • Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen aus einem der in Artikel 13.1. und 13.2. genannten Gründe kann das Unternehmen vom Kunden die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 30 % der Auftragssumme verlangen.
    • Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder der Kündigung des Vertrags durch den Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der geleisteten Arbeiten und erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme verlangen. Das Unternehmen behält die freie Wahl zwischen einer Entschädigung ohne Lieferung oder einer vollständigen Rechnungsstellung gegen eine verpflichtende Annahme der Bestellung.

 

  1. Schutz personenbezogener Daten
    • Die Datenschutzbestimmungen sind abrufbar unter www.kolbet.lu/datenschutz.

 

  1. Schlussbestimmungen
    • Abschluss, Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung des Vertrags unterliegen luxemburgischem Recht.
    • Gerichtsstand sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg.
    • Der Kunde hält das Unternehmen von allen Verfahrens- und Anwaltskosten schadlos.
    • Wird eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam erklärt, bleiben die übrigen unberührt.